Liederfreund
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Mitglied # 88
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erstellt 02. Mai 2020 11:43
Frage: Ich habe hier Platten, wo ich nicht weis, ob sie zum Gegenstand der Webseite zählen. Von verschiedenen Buch-Verlagen (u.a. Reclam, Insel) gab es in beiden Teilen Deutschlands Ableger, was gelegentlich auch zu Übernahmen führte. Nun gab es im "Neumann-Verlag, Radebeul"ein Vogelstimmenbuch mit Buchbeilage (2x17cm-Schallplatten, 33U) als Lizenzausgabe des bundesdeutschen Neumann-Verlages. Dieser DDR-Publikation lagen also 2 Platten als Lohnpressung der Deutschen Grammophon bei. Sind das dann auf liedderzeit.de aufzuführende Platten? (ich dächte Ja)
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